16 Abend von ihm gewollt habe (pag. 829, Z. 9). Auf die Frage, ob er das Messer gesehen habe, antwortete C.________, dass er das Aluminium gesehen habe. Die Farbe habe wie Aluminium ausgesehen (pag. 829, Z. 16). Er habe dies gesehen, als es aus seinem Körper gekommen sei (pag. 829, Z. 19). Weiter führte C.________ aus, dass er den Beschuldigten nicht verletzt oder gehalten habe. Als er selbst zu Boden gefallen sei, habe er sich an diesem gehalten (pag. 829, Z. 24 f.). Er selbst habe keine Waffe dabei gehabt (pag. 829, Z. 37).