15 oder sein Bruder dort sei. Danach sei sie von der Polizei angehalten worden (pag. 231, Z. 104-106). Auf Vorhalt eines Bildes der Armaturen eines Fahrzeugs bestätigte G.________, dass es sich hierbei um ihren .________ (Personenwagen) handle (pag. 232, Z. 154). Nochmals bestätigte G.________, dass sie das Auto am 29. Januar 2017 um 23:41 Uhr gehabt habe (pag. 233, Z. 181-183 u. Z. 191). Im Anschluss wurde aufgrund der von ihr gemachten Aussagen ein Verfahren wegen Begünstigung eingeleitet (pag. 233, Z. 197 ff.).