227, Z. 98). Anlässlich ihrer Einvernahme vom 13. März 2017 bestätigte sie ihre Aussagen, wonach sie am Abend des 29. Januar 2017 eine Kollegin um etwa 24:00 Uhr nach Hause gefahren habe und auf dem Rückweg von der Polizei kontrolliert worden sei. Sie gab an, dass diese Angaben korrekt seien. Sie sei von der Polizei angehalten und nach dem Beschuldigten gefragt worden. Sie habe ihn jedoch auch gesucht (pag. 230, Z. 24-31). Sie habe nicht gewusst, was er gemacht habe (pag. 230, Z. 35). Weiter gestand sie ein, den Beschuldigten am Nachmittag des 29. Januar 2017 gesehen zu haben.