Diese Strecke werde nur von Montag bis Freitag befahren. […]. Die Tatsache, dass A.________, am 30.01.2017, um 00:26:14 Uhr, durch eine Antenne mit Ausrichtung zur M.________(Strasse) in L.________(Ort), bei einem weiteren Gespräch erfasst wurde, spricht ebenfalls dafür, dass er motorisiert und nicht zu Fuss unterwegs war. A.________ führte das erste vorerwähnte Telefongespräch (23:54:59-23:55:44 Uhr) sowie das Dritte vorerwähnte Telefongespräch (00:26:14-00:26:36 Uhr) mit der Telefonnummer .________. Dies ist die Mobiltelefonnummer seiner