Anhand der Ausrichtung dieser Antenne kann gesagt werden, dass er sich zu diesem Zeitpunkt östlich dieser Antenne befand. In vorerwähntem Zeitraum fuhr keine S- Bahn vom Bahnhof S.________(Ort) zum Bahnhof X.________. […] Die Abklärungen bei der SBB ergaben, dass die .________ Bahn am 29.01.2017 pünktlich um .________ Uhr losfuhr und bis am 30.01.2017, 0002 Uhr, kein Zug von diesem Bahnhof in Richtung T.________ fuhr. Die Abklärungen bei .________ ergaben, dass am 29.01.2017 kein Bus von der Haltestelle Y.________ in Richtung T.________ fuhr. Diese Strecke werde nur von Montag bis Freitag befahren.