an («Ich komme», «Ich komme deine Wohnung», pag. 109 f.). Aus dem Bewegungsprofil des Beschuldigten, aus dessen Bewegungsgeschwindigkeit sowie aus einem Foto des Armaturenbretts des Fahrzeugs .________ ergibt sich, dass der Beschuldigte an besagtem Abend mit dem Fahrzeug und nicht zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs war (pag. 27 f.; pag. 185). Im Nachtrag zum Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 16. Februar 2017 sind die einzelnen Standorte zutreffend wiedergegeben, darauf wird verwiesen (pag.