am gleichen Abend bereits zwischen 22:57 Uhr und 23:11 Uhr diverse SMS. Diese enthielten beleidigende Äusserungen und dokumentieren die Verärgerung des Beschuldigten darüber, dass C.________ seine Anrufe nicht entgegennahm («Du nehmen Telefon», «Du kleiner Arsch», pag. 109 f.). Diese Textnachrichten lassen darauf schliessen, dass der Beschuldigte bereits vor den fünf dokumentierten Anrufen C.________ anzurufen versuchte. Schliesslich kündigte der Beschuldigte sein persönliches Erscheinen am Wohnort von C.________ an («Ich komme», «Ich komme deine Wohnung», pag.