Sämtliche auf der Innenseite der Unterarme des Beschuldigten befindlichen Verletzungen verlaufen symmetrisch und leicht schräg zur Armlängsachse. Auf der linken Seite des Unterarms sind die Verletzungen stärker und zahlreicher als auf der rechten Seite des Unterarms, was mit der Angabe des Beschuldigten, wonach er Rechtshänder sei (pag. 100 Z. 434) und die rechte Hand seine starke Hand sei (pag. 857, Z. 10), in Einklang zu bringen ist. Keine dieser Schnitte ist unterbrochen oder unregelmässig. Sie sind durch scharfe oder halbscharfe Gewalteinwirkung entstanden und es handelt sich um oberflächliche Hautdurchtrennungen.