Diese Befunde seien frisch, durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden und hinsichtlich ihrer Entstehungsweise unspezifisch. Sie wären beispielsweise vereinbar mit einer körperlichen Auseinandersetzung zu dem infrage stehenden Zeitpunkt. Gleichermassen könnten diese Befunde auch zum Beispiel durch eine Selbstbeibringung durch Stossen des Kopfes gegen eine Wand oder Ähnliches entstanden sein. Darüber hinaus habe sich am linken Oberschenkel vorderseitig, eine oberflächliche Hautabtragung präsentiert. Diese sei frisch, durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden und sei hinsichtlich ihrer Entstehungsweise unspezifisch.