12 parallel angeordnete, gleichartige, oberflächliche Hautdurchtrennungen präsentiert hätten, wobei am linken Unterarm mehr Befunde vorgelegen hätten als am rechten. Diese Befunde seien frisch, durch scharfe respektive halbscharfe Gewalteinwirkung entstanden und mit einer Selbstbeibringung zu vereinbaren. An der Stirn rechts hätten sich zwei oberflächliche Hautdurchtrennungen gefunden. Diese Befunde seien frisch, durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden und hinsichtlich ihrer Entstehungsweise unspezifisch.