Da die körperliche Untersuchung nach Wundversorgung einer Verletzung am Rücken stattgefunden habe und der frisch angebrachte Verband aus medizinischen Gründen nicht habe entfernt werden können, konnten seitens des IRM keine näheren Aussagen zur Wundmorphologie getroffen werden. Mit Verweis auf den provisorischen Konsiliarbericht aus dem Notfallzentrum des Inselspitals Bern habe es sich hierbei um eine Stichverletzung gehandelt, welche ca. 4.5 cm lang gewesen sei und ca. 5 cm in die Tiefe in das Weichgewebe bzw. die Muskulatur am unteren Rücken links gereicht habe.