Der Beurteilung des IRM zu der körperlichen Untersuchung von C.________ ist zu entnehmen, dass sich zwei strichförmige Schleimhautdefekte mittig an der Innenseite der Oberlippe präsentiert hätten. Diese seien frisch und durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden. Es hätten sich darüber hinaus eine streifenförmige Rötung am rechten Oberarm und eine umschriebene Hautschürfung am rechten Fussrücken gezeigt. Die genannten Befunde seien frisch und jeweils durch stumpfe Gewalteinwirkung entstanden. Sie könnten im Rahmen der in Frage stehenden körperlichen Auseinandersetzung am 29. Januar 2017 entstanden sein.