Im Gutachten des IRM vom 26. April 2017 wird auf den Bericht des Universitären Notfallzentrums des Inselspitals Bern vom 30. Januar 2017 verwiesen. Am Rücken, etwa auf Höhe des zweiten Lendenwirbelkörpers, auf der linken Seite, sei eine glattrandige Durchtrennung der Haut festgestellt worden. Die Tiefe der dort festgestellten Wunde habe ca. 5 cm betragen. Im Schichtröntgen sei eine aktive Blutung im Bereich der Verletzung mit diffuser Muskeleinblutung festgestellt worden. Grössere Gefässe oder Organe seien nicht verletzt worden.