Betreffend die bei C.________ und dem Beschuldigten dokumentierten Verletzungen wird auf die Gutachten des IRM verwiesen (vgl. Ziff. 11.2.4 hiernach). 11.2.4 Medizinische Untersuchungen des Beschuldigten und von C.________ Nachdem C.________ mit der Ambulanz im Inselspital eingetroffen war, wurde er medizinisch versorgt und einer körperlichen Untersuchung unterzogen. Im Gutachten des IRM vom 26. April 2017 wird auf den Bericht des Universitären Notfallzentrums des Inselspitals Bern vom 30. Januar 2017 verwiesen.