287). Die anlässlich der Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten sichergestellten Messer wurden dem KTD zwecks Spurensicherung zugestellt. Die kriminaltechnische Untersuchung sei negativ verlaufen. Die Tatwaffe, bei welcher es sich um einen Gegenstand mit einschneidiger, glatter Klinge handeln dürfte, habe bisher nicht aufgefunden werden können (pag. 283).