Ebenso wurden an dessen Trägershirt Blutanhaftungen auf der unteren Seite der Rückseite innen und aussen sowie ein glattrandigen Gewebedefekt von ca. 40 mm festgestellt, der mit dem Gewebedefekt der Winterjacke korrespondiert (pag. 286; pag. 299 ff.). Die Winterjacke des Beschuldigten wies sowohl am Bund des rechten Ärmels als auch am Futter (Innenseite) des linken Ärmels Blutanhaftungen auf. Ferner konnten Blutanhaftungen auf der Schuhspitze des rechten Schuhes des Beschuldigten festgestellt werden (pag. 287).