Die Ausführungen des KTD sind sachlich, objektiv und neutral, weshalb auf diese Ausführungen abzustellen ist. Beweiswürdigend kann festgehalten werden, dass bei der Untersuchung der zum Tatzeitpunkt durch C.________ getragenen Kleider sowohl an der Winterjacke als auch am darunter getragenen Trägershirt Gewebedefekte festgestellt werden konnten. Gemäss den Ausführungen des KTD dürften diese aufgrund ihrer Morphologie durch einen Gegenstand mit einschneidiger, glatter Klinge verursacht worden sein (pag.