10 Der Beschuldigte bestätigte, dass er aufgrund vereister Scheiben von der Polizei angehalten und ihm der Führerausweis aufgrund dieses Vorfalls entzogen worden sei. Diese Verurteilung mittels Strafbefehl und ein Schreiben des Strassenverkehrsamt im Hinblick auf den Entzug des Führerausweises seien Auslöser dafür gewesen, dass der Beschuldigte zuerst versuchte, mit seinem Vorgesetzten und als dieser nicht reagierte, mit C.________ Kontakt aufzunehmen (vgl. hierzu Ziff. 11.7 hiernach). 11.2.2 Hausdurchsuchung /