Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 19. Januar 2017 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tage bei schuldhaftem Nichtbezahlen verurteilt. Dem Sachverhalt des Strafbefehls kann entnommen werden, dass der Beschuldigte einen Lieferwagen mit einer zum Teil mit Eis bedeckten Frontscheibe (Gucklöcher rechts und links, am unteren Rand in der Mitte der Frontscheibe etwas gereinigt), mit total vereisten Seitenscheiben links und rechts