Darauf wird verwiesen. 11.2.1 Strafbefehl vom 10. Januar 2017 Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 19. Januar 2017 wurde der Beschuldigte wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tage bei schuldhaftem Nichtbezahlen verurteilt.