eine Schädigung innerer Organe wie der Nieren erscheint dabei durchaus möglich. Aufgrund dieser Umstände geht das Gericht davon aus, dass der Beschuldigte es vernünftigerweise mindestens in Kauf genommen haben muss, dass er das Opfer lebensgefährlich oder ein wichtiges Organ des Opfers bleibend verletzen könnte.