Bestritten ist, warum es in der Nacht vom 29. Januar 2017 zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und C.________ kam und von wem diese ausging. Bestritten und damit Gegenstand des zu ermittelnden Sachverhalts ist weiter, ob der Beschuldigte C.________ dabei eine Stichwunde am linken unteren Rücken mit den entsprechenden Folgen gemäss des Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin (nachfolgend: IRM) vom 11. Mai 2017 (pag. 267 ff.) verursacht hat. Nachfolgend ist überdies zu prüfen, wie die Auseinandersetzung genau abgelaufen ist und ob der Beschuldigte seinerseits von C.________ verletzt wurde.