In der Folge entfernte sich der Beschuldigte mit dem Auto. Unmittelbar danach telefonierte er mehrere Male mit G.________, bis er sich am 30.01.2017 um 00.57 Uhr telefonisch bei der Polizei meldete. C.________ seinerseits meldete den Vorfall vor seiner Haustüre am 29.01.2017 um 23.55 Uhr per Telefon bei der Polizei. Nachdem die Polizei vor Ort eintraf wurde der blutende C.________ von der Sanität ins Inselspital gebracht. Vor Ort wurde keine Tatwaffe gefunden. Unbestritten sind zudem die gemäss Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes (im Folgenden „KTD“) gemachten Feststellungen sowie dessen Fotodokumentation (pag.