Am Morgen des 1. Dezembers 2016 wurde der Beschuldigte mit dem Lieferwagen der I.________ angehalten und wegen Führens des Fahrzeugs mit vereisten Scheiben mit Strafbefehl vom 19. Januar 2017 (eröffnet am 26. Januar 2017) wegen grober Verkehrsregelverletzung verurteilt (vgl. dazu u.a. edierte Vorakten sowie pag. 546). Weil der Beschuldigte mit dem Urteil nicht zufrieden war, suchte er den Kontakt zu den Verantwortlichen der I.________, damit diese ihm in dieser Angelegenheit helfen bzw. die ausgefällte Busse bezahlen. Am Abend des 29. Januar 2017 trank der Beschuldigte an der M.________(Strasse) in T.________ (dem Wohnort von