3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage), als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 19. Januar 2017; 4. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren; 5. zu den Verfahrenskosten erster und oberer Instanz. III. 1. Die Landesverweisung sei im Schengener Informationssystem auszuschreiben. 2. Es seien die weiteren Verfügungen zu treffen.»