2. der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer durch unbewilligte Erwerbstätigkeit, mehrfach begangen in den Jahren 2015 und 2016 in T.________; 3. der Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, begangen im August 2016 in T.________; 4. des unrechtsmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialhilfeversicherung oder der Sozialhilfe, begangen im Dezember 2016 in T.________; und er sei deswegen sowie gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch