4. vom Vorwurf des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, angeblich begangen im Dezember 2016 in T.________ (Deliktsbetrag mindestens CHF 416.00); unter Auferlegung der auf die Freisprüche entfallenden, anteilsmässigen erstinstanzlichen und oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die gebotenen Verteidigerkosten für das erst- und oberinstanzlichen Verfahren. III.