3. A.________ (vgt.) schuldig gesprochen wurde wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand (unter Alkoholeinfluss, qualifiziert, BAK mindestens 1.48 Promille), begangen am 29./30. Januar 2017 in T.________; 4. Das amtliche Honorar vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland auf CHF 11‘206.65 bestimmt wurde; 5. Die Verfügungen gemäss Dispositiv Ziff. VI./Ziff. 1-4 und 6-8 getroffen wurden. II. A.________ (vgt.) sei frei zu sprechen