b der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) als Auskunftspersonen zu befragen seien (pag. 767). Mit Verfügung vom 20. Juli 2018 wurden diese Beweisanträge des Beschuldigten gutgeheissen (pag. 772). Von Amtes wegen wurden ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse) und ein aktueller Strafregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt (pag. 812 ff.; pag. 818 f.). Des Weiteren befragte die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung den Beschuldigten, die Zeugen C.________, F.________ und G.________ sowie die Auskunftspersonen D._____