Im Weiteren verwies es den Beschuldigten für sechs Jahre des Landes (inkl. Ausschreibung im Schengener Informationssystem) und auferlegte ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 21‘613.80 (pag. 659, Ziff. IV. und pag. 662, Ziff. VI.5 des angefochtenen Urteils). Schliesslich genehmigte es die zwischen dem Beschuldigten