Die Teilstrafe von 20 Monaten schob es bei einer Probezeit von vier Jahren auf. Weiter verurteilte es den Beschuldigten unter Einbezug der seinerzeit bedingt ausgesprochenen und nunmehr zu vollziehenden Strafe im Sinne einer Gesamtstrafe zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu CHF 20.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland von 19. Januar 2017 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Im Weiteren verwies es den Beschuldigten für sechs Jahre des Landes (inkl. Ausschreibung im Schengener Informationssystem) und auferlegte ihm die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 21‘613.80 (pag.