Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Davon sind acht Monate unter Anrechnung der Polizeihaft von zwei Tagen zu vollziehen. Die Teilstrafe von 20 Monaten schob es bei einer Probezeit von vier Jahren auf.