I. des angefochtenen Urteils). Hingegen erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland den Beschuldigten schuldig der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 29. Januar 2017 in T.________ zum Nachteil von C.________, der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Fahren eines Personenwagens in fahrunfähigem Zustand (unter Alkoholeinfluss, qualifiziert, BAK mind. 1.48 Promille), begangen am 29./30. Januar 2017 in T.________, der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer durch unbewilligte Erwerbstätigkeit, mehrfach begangen in den Jahren 2015 und 2016 in T._