1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) sprach A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 30. Januar 2018 von den Anschuldigungen der Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz, angeblich begangen im September 2015 in T.________ und des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, angeblich begangen in den Monaten Januar und Februar 2017 in T.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten frei (pag. 658, Ziff. I. des angefochtenen Urteils).