nachforderbarer Betrag CHF 1'077.00 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin X.________ für die Vertretung des Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren vor der POM mit CHF 4‘361.85. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin X.________ die Differenz von 1‘077.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist. 3. Soweit weitergehend, das heisst in Bezug auf die Frage der bedingten Entlassung, wird die Beschwerde abgewiesen.