20 9.2 Einen derartigen positiven Effekt einer sofortigen bedingten Entlassung kann die Kammer höchstens sehr bedingt erkennen: Dr. L.________ hielt zwar seinerzeit in seinem Gutachten fest, es müsse davon ausgegangen werden, dass die realen Kränkungen einer Inhaftierung und Verurteilung dazu führen würden, dass der querulatorische Anteil der Persönlichkeit des Beschwerdeführers zunehmen werde (Vollzugsakten pag. 57; vgl. auch die dahingehenden gutachterlichen Ausführungen an der Hauptverhandlung, pag. 203).