17 Im Übrigen ist diese Forderung nicht neu. Bereits mit Schreiben vom 12. Januar 2012, mithin vor inzwischen fast sieben Jahren, wurde dem Beschwerdeführer im Hinblick auf die Prüfung der bedingten Entlassung die Aufnahme einer freiwilligen Therapie nahe gelegt (Vollzugsakten pag. 529). Seit dem 9. März 2015 wird sie ihm sogar «dringend» empfohlen (vgl. Vollzugsakten pag. 957).