In Bezug auf seine Tochter E.________ kommt hinzu, dass ihre heutige Lebensführung nicht dem Frauenbild des Beschwerdeführers entsprechen könnte, was zusätzliches Konfliktund Eskalationspotential birgt. Diesbezüglich darf nicht einfach gehofft werden, er werde schon respektieren, dass seine Macht über seine Tochter inzwischen geendet hat. Es erscheint mithin höchst zweifelhaft, ob der Beschwerdeführer im Falle einer bedingten Entlassung tatsächlich wie behauptet akzeptieren würde, dass seine Kinder nun erwachsen sind und ihre eigene Meinung über das damals Vorgefallene ha-