Er äussert auch weiterhin den Wunsch, mit diesen in Kontakt zu treten, um sich mit ihnen zu «versöhnen» (vgl. etwa Vollzugsakten pag. 1071), wozu er offenbar sogar heimlich deren Adressen ausfindig zu machen versuchte (vgl. Vollzugsakten pag. 1090). Die Vollzugsanstalt erlebte den Beschwerdeführer auch in der jüngeren Vergangenheit noch als manipulativ (Vollzugsakten pag. 1085) und es bestehen zudem konkrete Hinweise darauf, dass der Beschwerdeführer bereits früher versucht hatte, seine Kinder zu falschen Aussagen zu zwingen (vgl. Vollzugsakten pag. 39). In Bezug auf seine Tochter E.______