93). Auch im Verlauf des Strafvollzugs betonte der Beschwerdeführer immer wieder, dass der Tod seiner Gattin ein «Unfall» gewesen sei. Er führte wiederholt aus, wie wichtig es ihm sei, sich mit seinen Kindern zu versöhnen und ihnen zu erklären, was passiert sei, da sie diesbezüglich falsche Informationen erhalten hätten (vgl. etwa Vollzugsakten pag. 394 f. und 451). Im April 2013 ersuchte er die Vollzugsbehörde gar um Vermittlung zwischen ihm und seinen Kindern, da diese ihn im Iran angeklagt hätten und ihm dort eine «drakonische Strafe» drohe (Vollzugsakten pag. 592 und 609, vgl. auch pag. 706).