Eine «Heilung» der «Wunden» ist jedoch höchstens sehr beschränkt eingetreten (vgl. namentlich zur angeblichen «Versöhnung» mit den Kindern sogleich nachstehend E. III.8.3.4). Dass Signale einer Gefährdung heute rechtzeitig erkannt würden, erscheint äusserst fraglich (zur beschränkten Wirkung von Bewährungshilfe und Weisungen vgl. nachstehend E. III.9.3).