Senkung der Rückfallgefahr auf die Hoffnung, die Zeit werde «die Wunden heilen», Signale einer Gefährdung würden heute früher erkannt und ernster genommen als damals und die Erfahrungen der Strafverbüssung würden dazu führen, dass der Beschwerdeführer seine Handlungen besser kontrollieren werden könne. Eine «Heilung» der «Wunden» ist jedoch höchstens sehr beschränkt eingetreten (vgl. namentlich zur angeblichen «Versöhnung» mit den Kindern sogleich nachstehend E. III.8.3.4).