Auf Frage, ob nicht (doch) gerade eine solche Situation vorliegen werde, wenn der Beschuldigte [dannzumal] entlassen werde und merke, dass seine Kinder nichts mit ihm zu tun haben wollen, hatte der Gutachter erwidert, es hänge neben der zeitlichen Komponente stark davon ab, wie gefestigt die Kinder dannzumal seien. Falls sie so gefestigt seien, wie der älteste Sohn, habe er keine Bedenken. Sicherlich bestehe insofern ein Unsicherheitsfaktor, wie weit sich die Kindern dannzumal gegen Druckversuche zu wehren wüssten.