Er könne vielmehr einschätzen, wann sich etwas lohne und wann nicht, und sich danach verhalten (pag. 201). Dr. L.________ hatte weiter die Auffassung vertreten, die spezifische Konstellation, wie sie zur Zeit des Tötungsdelikts geherrscht habe, werde in dieser Form wahrscheinlich nicht mehr vorkommen (pag. 203). Auf Frage, ob nicht (doch) gerade eine solche Situation vorliegen werde, wenn der Beschuldigte [dannzumal] entlassen werde und merke, dass seine Kinder nichts mit ihm zu tun haben wollen, hatte der Gutachter erwidert, es hänge neben der zeitlichen Komponente stark davon ab, wie gefestigt die Kinder dannzumal seien.