Er glaube, letztere seien dannzumal nicht mehr ernsthaft gefährdet. Der Beschwerdeführer sei ein intelligenter Mensch, kenne das Gerichtssystem und erkenne, wann seine Macht ende (pag. 201). Im Zusammenhang mit der von ihm als gering eingeschätzten Gefährdung Dritter, wie z.B. Behördenmitgliedern, hatte Dr. L.________ weiter festgehalten, der Beschwerdeführer sei kein Mensch, der seinen Trieben ausgeliefert sei. Er könne vielmehr einschätzen, wann sich etwas lohne und wann nicht, und sich danach verhalten (pag.