11 pag. 143 f.). Laut Dr. L.________ dürfte der Beschwerdeführer Angst davor gehabt haben, dass seine Tochter durch westliche Einflüsse "verdorben" werden könnte (Vollzugsakten pag. 56). Nun weist der Beschwerdeführer zwar zutreffend darauf hin (Ziff. C.4.b.bb, S. 5 ff. der Beschwerde), dass Dr. L.________ in Bezug auf die längerfristige Legalprognose seinerzeit davon ausgegangen war, das Rückfallrisiko werde nach Verbüssung einer langjährigen Freiheitsstrafe kleiner sein.