Was das spezifische Rückfallrisiko für Taten gegen Leib und Leben betraf, hatte Dr. L.________ vor allem die Tochter E.________ und – in geringerem Ausmass – den ältesten Sohn D.________ als gefährdet eingeschätzt, weil der Beschwerdeführer durch die belastenden Aussagen der beiden zweifellos schwer gekränkt und in seiner Ehre verletzt sei. Dr. L.________ hatte prognostiziert, der Beschwerdeführer werde versuchen, direkten Kontakt mit seinen Kindern aufzunehmen, um diese in seinem Sinne zu manipulieren, ihnen seine Version der Geschehnisse aufzuzwingen und sie dazu zu bringen, ein Leben unter seiner Kontrolle zu führen.