Dabei bleibe offen, wie die Kinder ihrerseits auf eine solche Kontaktnahme reagieren würden. Im Falle einer Ablehnung seiner Erklärungen oder einer Rückweisung etc. könnte sich laut Gutachter wieder eine ähnliche Situation ergeben, wie diejenige, welche zur Ermordung seiner Ehefrau geführt habe. Aus Sicht des Beschwerdeführers bestehe weiterhin ein grosser Klärungsbedarf bezüglich der Anlassdelikte und damit ein «Druck», seine Kinder persönlich aufzusuchen (Vollzugsakten pag. 854 f.; vgl. auch Vollzugsakten pag.