Er wollte mit dem Mord den ihm unerträglich gewordenen Konflikt so aus der Welt schaffen und seine Ehefrau ausserdem für die erfolgte Anzeige wegen Vergewaltigung und den in diesem Zusammenhang erlittenen Freiheitsentzug büssen lassen (vgl. Begründung des Urteils der 3. Strafkammer vom 26. Januar 2006, Vollzugsakten pag. 258 Rückseite f.).