Seine Macht hatte er u.a. dadurch zu demonstrieren versucht, dass er am 13. Mai 2002 seine Ehefrau zu vergewaltigen versuchte. Rund ein halbes Jahr später – inzwischen war deswegen ein Strafverfahren eingeleitet worden, an welchem seine Ehefrau als Privatklägerin teilnahm – exekutierte der Beschwerdeführer seine Gattin, weil es ihm nicht gelungen war, seinen Machtanspruch über die Familie anderweitig durchzusetzen (vgl. Begründung des Urteils der 3. Strafkammer vom 26. Januar 2006, Vollzugsakten pag. 261 Rückseite f.).